Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember 1981 über die Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1982 im Bereich der Schrottlenkung

Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes,

BGBl. Nr. 275/1978, wird verordnet:

§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott wird im Jahre 1982 zwischen der Gruppe der Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen und der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie mit einem Jahreszukaufsbedarf über 1200

Tonnen im Verhältnis von 90 : 10 aufgeteilt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1982 in...

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