Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011)

119. Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011) Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

1. Zwölfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII).. ..?????????? 107 476 409 EUR
2. Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative ? MDRI)??????. 10 756 626,86 Sonderziehungsrechte (SZR)
3. Sechzehnte allgemeine Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16) ???????????????. ..?????????? 381 526 370 EUR
4. Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative ? MDRI)???????????????? 19 780 000,00 Sonderziehungsrechte (SZR)

§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)...

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