Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. Juli 1969 betreffend den Beitritt Finnlands zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Nach Mitteilung der Regierung der Französischen Republik hat Finnland seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (BGBl. Nr. 248/1961,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 183/1967) am 28. Jänner 1969

hinterlegt.

Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß

seinem Artikel 16 für Finnland...

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