Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. Juni 1988 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Brunei am 10. Mai 1988 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.

Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 241/1988) hinterlegt.

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