Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Lesotho am 18. Juni 1985 erklärt, sich an das Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 11/ 1994), dessen Anwendung auf das Basutoland Kundgemacht in...

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