Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Estland am 13. Mai 1998 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/1997) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat...

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