Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 1992/93

Gemäß § 58 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 14 390 000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1991/92 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Staatsbürger auf die...

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