Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der der Pflanzenschutzmittel-Gebührentarif geändert wird

Auf Grund des § 29 und des § 38 Abs. 1 Z 5 des Pflanzenschutzmittelgesetzes - PMG, BGBl. Nr 476/1990, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und, soweit es sich um Untersuchungs- und Begutachtungsgebühren handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Umwelt verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gebührentarif für Untersuchungen, Begutachtungen und Veröffentlichungen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz - PMG (Pflanzenschutzmittel-Gebührentarif), BGBl. Nr. 670/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr 1034/1994, wird wie folgt geändert:

1  § 9 lautet:

„§ 9. Ein Punkt der im § 2 Abs. 2, im § 8 und in...

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