Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961 über die Auflassung der Bezirksgerichte Gaming, Geras, Gutenstein, Kirchberg an der Pielach, Pöggstall und St. Michael im Lungau.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Bezirksgerichte Gaming, Geras, Gutenstein,

Kirchberg an der Pielach, Pöggstall und St. Michael im Lungau sind aufgelassen.

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden zweiten Monats in Kraft.

(2) Die bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bei einem der nach § 1 aufgelassenen Bezirksgerichte anhängigen Sachen sowie die Sachen, die an eines dieser Bezirksgerichte delegiert wurden,

gelten als an jene Bezirksgerichte überwiesen, die nach einer gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 zu...

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