ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT GEFÄHRDETEN ARTEN FREILEBENDER TIERE UND PFLANZEN

(Ãœbersetzung)

Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens Vorschläge Australiens Genehmigung von zwei Vorschlägen und Zurückziehung des dritten 1.   Auf  dem   Wege   einer   Mitteilung   an   die Vertrags- oder Signatarstaaten des Übereinkommens vom 15. September 1992 hat das Sekretariat Vorschläge Australiens betreffend die Änderung der Anhänge I und II zur Kenntnis gebracht, die auf postalischem Wege behandelt werden sollen.Kundgemacht in BGBl. Nr. 240/1993

  1. Gemäß den Bestimmungen des Art. XV Abs. 2 lit. f   des   Übereinkommens   und   nachdem   kein Einspruch   zu   den   unter   Punkt   1   a)   und   c) angeführten Änderungsvorschlägen beim Sekretariat  innerhalb  von   30  Tagen  vom   Datum   der Übermittlung der Antworten und Empfehlungen (17. Dezember 1992) eingegangen ist, treten diese Änderungen   90  Tage  später  in   Kraft,  dh.   mit 16. April 1993. Dies gilt für alle Vertragsparteien, ausgenommen jene, die...

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