Bundesgesetz vom 6. Juli 1988, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 ? UWG geändert wird (UWG-Novelle 1988)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 — UWG, BGBl. Nr. 448/1984 wird wie folgt geändert:

Dem § 2 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

„Vergleichende Preiswerbung, die nicht gegen diese Bestimmung oder § 1 verstößt, ist jedenfalls zulässig."

Artikel II Mit der Vollziehung des Artikels I ist der Bundesminister für...

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