Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 378/1995) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Litauen 14. März 1995 Venezuela                             8. Februar 1995

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben erklärt:

Litauen, daß es die Bestimmungen des Übereinkommens in bezug auf die Anerkennung von Schiedssprüchen, die in den Hoheitsgebieten der Nicht-Vertragsstaaten ergangen sind, nur auf der Grundlage der Gegenseitigkeit anwenden werde.

Venezuela, daß es a)...

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