Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/1998)

hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Demokratische

   Volksrepublik Laos 17. Juni 1998

Mosambik 11. Juni 1998

Mosambik hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärt, daß es sich das Recht vorbehält, das Übereinkommen auf der...

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