Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

72. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 135/2006) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Aserbaidschan 18. September 2006
Ukraine 16. Februar 2007

Weiters hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Anlässlich der Hinterlegung ihrer...

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