Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande ihre am 14. Oktober 1987 abgegebene Erklärung zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. Nr. 320/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 695/1994) zwecks Klarstellung am 15. Dezember 1994 ergänzt.

Die Erklärung lautet nunmehr:

Hinsichtlich der Niederlande sind unter „Staatsangehörige" im Sinne des Übereinkommens die Personen zu verstehen, die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie die Fremden, die in die niederländische Gemeinschaft integriert sind, sofern sie in den...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT