Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Slowakei am 4. Mai 2000 nachstehende Erklärung zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. Nr. 320/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 111/2000) abgegeben:

Artikel 23:

Die Slowakische Republik lädt die anderen Vertragsparteien ein, ihre Ersuchen und Unterlagen, die weder in slowakischer noch in einer der offiziellen Sprachen des...

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