Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen  Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (BGBl.

Nr. 446/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 160/1997) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Albanien 21. September 2000

Bulgarien 17. Februar 1998

Georgien 14. Dezember 2000

Lettland 20. April 1999

Moldau 23. September 1999

Russische Föderation 4. November 2000

Slowenien 29. November 2000

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:

Bulgarien:

In  Übereinstimmung mit Art. 13 Abs. 1 behält sich Bulgarien das Recht vor, die Auslieferung in Bezug auf eine in Art. 1 genannte Straftat, die es als politische Straftat oder als eine mit einer politischen Straftat zusammenhängende Straftat ansieht, abzulehnen.

Bulgarien legt seinen Vorbehalt in dem Sinne aus, dass der Totschlag oder Straftaten, die Totschlag mit einbeziehen, nicht als politische Straftaten erachtet werden.

Georgien:

Bis zur vollständigen Wiederherstellung der Jurisdiktion Georgiens über die Regionen Abkhazien und Tskhinvali wird Georgien...

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