Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

(BGBl. Nr. 190/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 14/2001)

hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Albanien 17. Mai 2001

Lettland 30. Mai 2001

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Lettland nach Art. 2 des Übereinkommens als Übermittlungsstelle und...

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