Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Zypern am 24. Februar 2000 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl.

Nr. 41/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 70/2000) hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Zypern nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:

Vorbehalte Artikel 2

Die Regierung der Republik Zypern behält sich das Recht vor, die Rechtshilfe abzulehnen, wenn die Person, die Gegenstand des Rechtshilfeersuchens ist, in der Republik Zypern wegen einer strafbaren Handlung verurteilt wurde, der dasselbe Verhalten zugrunde liegt, wie das, welches Anlass für das Verfahren hinsichtlich dieser Person im ersuchenden Staat gegeben hat.

Artikel 5

Die Regierung der Republik Zypern behält sich das Recht vor, die Erledigung von Rechtshilfeersuchen um Durchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen von den in Art. 5 Abs. 1 lit. a und c festgelegten Bedingungen abhängig zu machen.

Artikel 11

Für die Zwecke des Art. 11 Abs. 1 behält sich die Regierung der Republik Zypern das Recht vor, die

Überstellung eines Häftlings in allen in unter Abs. 2 des Abs. 1 dieses Artikels aufgezählten Fällen abzulehnen.

Für die Zwecke des Art. 11 Abs. 2 behält sich die Regierung der Republik Zypern das Recht vor, die Bewilligung der Durchbeförderung ihrer eigenen Staatsangehörigen abzulehnen.

Erklärungen Artikel 7

Für die Zwecke des Art. 7 Abs. 3 verlangt die Regierung der Republik Zypern, dass Ladungen, die an eine beschuldigte Person, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhält, zuzustellen sind, mindestens 40 Tage vor dem für das Erscheinen festgesetzten Zeitpunkt ihren Behörden übermittelt werden müssen.

Artikel 15 Absatz 6

Alle nach diesem Übereinkommen an die Republik Zypern gesandten Rechtshilfeersuchen müssen an das Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung gerichtet werden. In dringenden Fällen können...

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