Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über das internationale Regime der Seehäfen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen und Statut über das internationale Regime der Seehäfen (BGBl.

Nr. 56/1927, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 297/1989) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Marshallinseln 2. Februar 1994

Vanuatu 8. Mai 1991

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und Statut gebunden zu erachten:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

Die Slowakei und die Tschechische Republik haben...

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