Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

129. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (BGBl. Nr. 596/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 215/2005) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Heiliger Stuhl 5. Mai 2008
Irak 25. Juni 2008

Ferner hat Montenegro mit Wirkung vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat der Heilige Stuhl folgende Erklärung abgegeben:

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende...

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