Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Feber 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden

Einer Mitteilung der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zufolge ist die Regierung der Republik Chile dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden

(BGBl. Nr. 203/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 192/1960) mit Wirkung vom 15. Oktober 1963 beigetreten.

Italien hat am 19. Juli 1966 bei der Regierung des Vereinigten...

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