Bundesgesetz vom 27. Mai 1952, womit die Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes verlängert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Im § 15 des Preistreibereigesetzes, BGBl.

Nr. 92/1950, in der Fassung der Preistreibereigesetznovelle,

BGBl. Nr. 98/1951, ist die Zeitangabe

„30. Juni 1952" durch die Zeitangabe

„30. Juni 1954" zu ersetzen.

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt am 30. Juni 1952 in Kraft Artikel III.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau je nach ihrem Wirkungskreis betraut.

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