Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971

Die Geltungsdauer des am 9. Juni 1970 in Warschau unterzeichneten Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971, BGBl. Nr. 278/1970,

wurde durch Notenwechsel bis zum Inkrafttreten des am 28. Jänner 1972 in Wien paraphierten Abkommens zwischen der Republik Österreich...

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