Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Siehe BGBl. Nr. 240/1957 und 275/1968 zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen in Passau-Donaulände und in Obernzeil (Donau)

AUSWÄRTIGES AMT 510—511.13 OST Verbalnote Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland in Â

Ausführung von Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik

Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr folgende Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen für den Schiffsverkehr in Passau-

Donaulände und in Obernzell (Donau) vorschlagen:

Artikel 1

In Passau-Donaulände und in Obernzell

(Donau) werden für den Schiffsverkehr vorgeschobene

österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet errichtet.

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4

Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt 1. für die Grenzdienststellen in Passau-Donaulände:

  1. die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar

    — die Uferstreifen am rechten Donauufer von Stromkilometer 2225,484 bis 2225,495 zwischen der Donau und. dem Gebäude Passau, Im Ort 14 a, einschließlich der Vorrichtungen zum Anlegen der Schiffe,

    am rechten Donauufer von Stromkilometer 2225,550 bis 2225,670 zwischen der Donau und der gegenüberliegenden Häuserreihe einschließlich der Vorrichtungen zum Anlegen der Schiffe,

    am rechten Donauufer von Stromkilometer 2226,000 bis 2227,030 in einer Breite von 4 m und am linken Donauufer von Stromkilometer 2228,820 bis 2229,240 zwischen der Donau und der Staatsstraße 2125;

    — den Bereich der beiden Kachletschleusen von Stromkilometer 2230,470 bis 2230,750;

    — im Gebäude Passau, Im Ort 14 a, der Abfertigungsraum im Erdgeschoß, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;

    — den Abfertigungskiosk am donauseitigen Ausgang des Gebäudes Passau,

    Bräugasse 13;

    — im Gebäude „Haus der Donauschifffahrt"

    Passau, Roßtränke 8, die Verbindungswege;

    — im Dienstgebäude der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung in Maierhof,

    Schleusenweg 6, den Raum in der Nordostecke des Obergeschosses, die sanitären Anlagen, die Verbindungswege in diesem Dienstgebäude sowie zwischen diesem Dienstgebäude und den Kachletschleusen ;

  2. die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume,

    und zwar

    — im Gebäude Passau, Im Ort 14 a, den im ersten Obergeschoß an der Nordostecke gelegenen Raum;

    — im Gebäude „Haus der Donauschiffahrt"

    Passau...

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