Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. November 1983 betreffend die Genehmigung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über Auskünfte über ausländisches Recht durch Frankreich

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Frankreich am 22. September 1983 das Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen

über Auskünfte über ausländisches Recht

(BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 344/1982) genehmigt.

Das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Art. 7

  1. 2 für Frankreich am 23. Dezember 1983 in Kraft.

Sinowatz BGBl. Nr...

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