Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen

168.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in spanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Februar bzw. 6. August 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Faymann

BGBl. III Nr. 168/2012

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem


deutscher...

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