Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. September 1976, mit der die Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog) geändert wird

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung der 5. Handelskammergesetz-

Novelle, BGBl. Nr. 400/1974, insbesondere dessen §§ 46 und 79, wird verordnet:

Die Anlage 1 (Wahlkatalog) zur Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 634/1974, über die Wahl der Organe der nach dem Handelskammergesetz gebildeten Organisationen wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 Abschnitt I ist bei der 2. 12 im Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg an Stelle der Mandatszahl „9"

    die Zahl „(6)" zu setzen.

  2. Im § 1 Abschnitt VI ist bei der 2. 6 im Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich an Stelle der...

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