Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren, abgeändert durch das Änderungsprotokoll

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren, abgeändert durch das Änderungsprotokoll (BGBl. Nr. 553/1987, zuletzt geändert durch BGBl. Nr...

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