Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 5. September 1975, mit welcher die Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird, geändert wird

Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember 1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/1973

und BGBl. Nr. 529/1974 wird wie folgt geändert:

§ 3 hat zu lauten:

㤠3. Diese Verordnung verliert mit 30. September 1976 ihre Wirksamkeit."

Artikel II Diese Verordnung tritt mit 30. September...

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