Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 10. Feber 1983, mit der die Verordnung über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen geändert wird

Auf Grund des § 42 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung, BGBl. Nr. 437/1977, über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 102/1980 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 2 hat zu lauten:

„(2) Ein Punkt der in der Anlage festgelegten Gebührentarife entspricht dem Betrag von 13 S."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1...

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