Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. August 1969 betreffend das Inkrafttreten von Abänderungen und Berichtigungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

sind die nachstehenden Abänderungen und Berichtigungen dieses Abkommens (BGBl. Nr. 254/

1951, in der Fassung des BGBl. Nr. 397/1967)

am 7. Feber 1969 in Kraft getreten:

Protokoll zur Berichtigung des französischen Wortlautes, Genf, 15. Juni 1955 (BGBl. Nr. 86/

1958), soweit die darin enthaltenen Berichtigungen den Teil I dieses Abkommens betreffen;

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen ist das Protokoll bereits am 24. Oktober 1956 in Kraft getreten.

Achtes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den...

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