Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie mit der die Verordnung über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs. 1 und 2 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2001, wird verordnet:

Die Verordnung über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit,

BGBl. Nr. 527/1989, wird wie folgt geändert:

  1.   Im § 1 lit. c entfallen die Z 1 und 2. Die bisherigen Z 3, 4, 5 und 6 erhalten die Ziffernbezeichnungen

    „1“, „2“, „3“ und „4“ .

  2. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Als Abs. 2 wird angefügt:

    „(2) Diese Verordnung in der Fassung BGBl...

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