Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 274/1988) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde:

Algerien 12. September 1989

Burundi 9. Mai 1990

Guatemala 19. Mai 1988

Irland 8. Dezember 1989

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde:

Republik Korea 10. April 1990

Malta 13. September 1990

Somalia 24. Jänner 1990

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt:

Irland:

Artikel 2 Absatz 2

Im Zusammenhang mit der Politik der Regierung,

die Verwendung der irischen Sprache durch jedes geeignete Mittel zu fördern, voranzutreiben und zu ermutigen, behält sich Irland das Recht vor,

eine Kenntnis der irischen Sprache für bestimmte Berufe zu verlangen oder wohlwollend zu berücksichtigen.

Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a Irland anerkennt das unveräußerliche Recht und die Pflicht der Eltern, für die Bildung ihrer Kinder zu sorgen und, obzwar es die Verpflichtung des Staates anerkennt, für freien Grundschulunterricht zu sorgen und zu verlangen, daß Kinder eine gewisse Mindestbildung erhalten, behält es sich nichtsdestotrotz das Recht vor, den Eltern zu gestatten, für die Bildung ihrer Kinder im eigenen Haus zu sorgen, mit...

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