Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/ 1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 227/1991) hinterlegt:

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an den Pakt gebunden zu erachten:

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Ägypten mit Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde  Kundgemacht in BGBl. Nr. 423/1985 folgende Erklärung abgegeben :

... unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen...

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