Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

42. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Türkei am 22. Februar 2010 ihre Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 15/2009, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 24/2009) hinterlegt.

Faymann

BGBl. III Nr. 42/2010

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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