Bundesgesetz vom 28. Juni 1990 betreffend die Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der ?Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H."

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im alleinigen Eigentum des Bundes stehenden Geschäftsanteile an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H." bestmöglich zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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