ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER NAHRUNGSMITTELHILFE IN DEN JAHREN 1988, 1989 UND 1990

Artikel 1

Angesichts des strukturellen Getreidedefizits und des Bedarfs der Regierung der Republik Kap Verde ist die österreichische Bundesregierung bereit, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten einen jährlichen Beitrag zur Versorgung von Kap Verde mit Getreide zu leisten.

Artikel 2

Auf Grund der Bedarfsschätzungen der Regierung der Republik Kap Verde wird die österreichische Bundesregierung in den Jahren 1988, 1989

und 1990 je 5000 Tonnen Weizen (oder Äquivalent entsprechend den Vorschriften des Nahrungsmittelhilfeübereinkommens 1980 in der derzeit geltenden Fassung) c.i.f. kapverdischen Hafen zur Verfügung stellen.

Artikel 3

Die österreichische Bundesregierung wird die kapverdische Seite bis 31. März eines jeden Jahres hinsichtlich der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der von der Republik Kap Verde erbetenen Nahrungsmittelhilfe verständigen; weiters wird die österreichische Bundesregierung rechtzeitig

über alle Schritte zur Durchführung der Nahrungsmittelhilfe informieren.

Artikel 4

Die Modalitäten der Abwicklung der Nahrungsmittelhilfe werden zwischen der von der österreichischen Bundesregierung beauftragten Lieferorganisation und der von der Regierung der Republik Kap Verde designierten Organisation vereinbart.

Artikel 5

Die Regierung der Republik Kap Verde kann bis zu 20% der im Rahmen dieses Abkommens erhaltenen Menge an Nahrungsmitteln kostenlos verteilen.

Artikel 6

Die nicht gemäß Art. 5 zur kostenlosen Verteilung gelangenden Nahrungsmittel werden zum jeweiligen Marktpreis auf dem kapverdischen Binnenmarkt verkauft; der Erlös wird — nach Abzug der Transport- und Vermarktungskosten — in nationaler Währung auf ein Sonderkonto des Fonds du Développement National eingezahlt. Die Mittel dieses Sonderkontos sind zur Finanzierung von mehrjährigen Vorhaben der österreichisch-

kapverdischen Entwicklungszusammenarbeit bestimmt. Diese Vorhaben werden in einer Liste beschrieben, über die beide Seiten im vornherein Einvernehmen erzielen.

Diese Vorhaben müssen den Zielen des Nationalen Entwicklungsplans entsprechen und sollen zur Bodenverbesserung, landwirtschaftlichen...

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