ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER NAHRUNGSMITTELHILFE IN DEN JAHREN 1996 BIS 1998

Artikel 1

Angesichts des strukturellen Getreidedefizits und langfristigen Bedarfes der Regierung der Republik Kap Verde ist die Österreichische Bundesregierung bereit, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten in den Jahren 1996 bis 1998 einen jährlichen Beitrag zur Versorgung von Kap Verde mit Getreide zu leisten.

Artikel 2

Auf der Grundlage der Bedarfsschätzungen der Regierung der Republik Kap Verde wird die

Österreichische Bundesregierung während der Geltungsdauer dieses Abkommens (1996 bis 1998) den jährlichen Ankauf von 5000 t Weizen (Getreideäquivalent) zum „geltenden internationalen Marktpreis“

finanzieren, der durch die vom Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß in London erstellten Verfahrensregeln jährlich festgesetzt wird.

Wenn die Ernährungslage des Landes dies angemessen erscheinen läßt, kann der Weizen durch andere für den menschlichen Verzehr geeignete Getreidearten (gemäß den Bestimmungen des internationalen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995) ersetzt werden.

Artikel 3

Die Österreichische Bundesregierung wird die kapverdische Seite nach Erhalt der Bedarfsschätzungen ehestmöglich hinsichtlich der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der von der Republik Kap Verde erbetenen Nahrungsmittelhilfe verständigen.

Artikel 4

Die Republik Kap Verde ist verantwortlich für den Ankauf, möglichst in einem Entwicklungsland,

sowie für die Einfuhr der Nahrungsmittelhilfe nach Kap Verde.

Nach Vorlage der Bedarfsschätzungen, einer Übersicht über die in den beiden Vorjahren insgesamt nach Kap Verde gelieferten Nahrungsmittelhilfe, einer Übersicht über die Höhe der Gegenwertfonds, die durch den Verkauf der durch die österreichische Bundesregierung finanzierten Nahrungsmittel auf dem kapverdischen Binnenmarkt in den beiden Vorjahren gebildet wurden, einer Übersicht über die Verwendung jenes Anteils dieser Gegenwertfonds, der entsprechend dem Jahresprogramm der kapverdisch-

österreichischen Zusammenarbeit zur Kofinanzierung von Projekten der österreichisch-kapverdischen Zusammenarbeit verwendet wurde, sowie eines Ankaufsavis der von der Regierung der Republik Kap Verde beauftragten Organisation überweist die österreichische Bundesregierung in US$ 75% des gemäß

Artikel 2 vereinbarten Betrags auf ein von der Regierung der Republik Kap Verde bekannt zu gebendes Bankkonto. Die restlichen 25% werden von der österreichischen Bundesregierung nach Erhalt der Lieferbestätigung überwiesen.

Artikel 5

In...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT