Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Republik Österreich übernimmt bei der Afrikanischen Entwicklungsbank 4000 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10000 Bankrechnungseinheiten im Gegenwert von US-Dollar 48254000.

(2) Die Republik Österreich wird die Zeichnungserklärung zur Übernahme der in Abs. 1

genannten Anteile gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank abgeben.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses...

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