Bundesgesetz vom 15. Dezember 1966, mit dem das Bundesgesetz, womit Bestimmungen über die Förderung der Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen getroffen und Grundsätze über die Schaffung von Wohnbauförderungsbeiräten aufgestellt werden (Wohnbauförderungsgesetz 1954), abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1954, womit Bestimmungen über die Förderung der Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen getroffen und Grundsätze über die Schaffung von Wohnbauförderungsbeiräten aufgestellt werden

(Wohnbauförderungsgesetz 1954), BGBl. Nr. 153,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 155/

1955 und Nr. 179/1962, wird wie folgt abgeändert:

  1. Der § 5 Abs. 1 hat zu lauten:

    „(1) Die einfließenden Mittel des Bundes sind den einzelnen Ländern in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1967 nach folgendem Hundertsatz zuzuteilen:

  2. Die Abs. 2 und 3 haben zu entfallen.

  3. Die Abs. 4 und 5 erhalten die...

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