Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

70. Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages Kredite im Umfang von höchstens 2,18 Mrd. Euro zu gewähren.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für...

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