Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2, 24 und 37 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 377/1996, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich des § 37 Abs. 3 StudFG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 22/1997, wird wie folgt geändert:

  1. Der Verordnung wird nach § 2 folgender § 3 angefügt:

    „§ 3.  Diese Verordnung ist auf Anträge für Studienförderungen ab dem Studienjahr 1996/97

    anzuwenden.“

  2. Der Verordnung wird der nachstehende Text als Anlage angefügt:

    „Anlage 1. Joseph Haydn-Konservatorium des Landes Burgenland 2. Kärntner Landeskonservatorium in Klagenfurt 3. Josef...

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