Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/ 1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 585/1993) hinterlegt:

Die Ukraine hat erklärt, das Unterscheidungszeichen mit Wirksamkeit vom 21. Jänner 1994 auf „UA" zu ändern.

Weiteren Mitteilungen des...

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