Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Kontinuitätserklärungen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 829/1993) hinterlegt:

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