Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

93. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten und Gebiete das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BGBl. III Nr. 93/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 21/2019) ratifiziert oder angenommen:

Staaten oder Gebiete: Datum des Inkrafttretensgemäß Art. 34 Abs. 2:
Curaçao1 1. Juli 2019
Finnland1 1. Juni 2019
Georgien1 1. Juli 2019
Luxemburg1 1. August 2019
Niederlande1(für den europäischen und den karibischen Teil der Niederlande [Bonaire, Sint Eustatius und Saba]) 1. Juli 2019
Vereinigte Arabische
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