Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten

113. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten

Laut Mitteilung der Regierung von Ungarn als Depositär des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die...

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