Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

124. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark die anlässlich der Hinterlegung seiner Genehmigungsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 37/2019) erklärten Vorbehalte1 für fünf Jahre ab 1. August 2019 erneuert.

Weiters haben Frankreich und Schweden gemäß Art. 79 Abs. 2 des Übereinkommens die bei Hinterlegung ihrer Genehmigungs- bzw. Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalte1 zu Art. 44 und 58 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren ab 1. November 2019 erneuert.

Bierlein

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].

BGBl. III Nr. 124/2019

Bundeskanzleramt -...

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