Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

45. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 103/2018) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Ghana1 3. Dezember 2018
Paraguay1 30. Juli 2018
San Marino1 8. März 2019

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Argentinien am 30. Juli 2018 seinen anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt2 zu Art. 9 Abs. 1 lit. e des Übereinkommens zurückgezogen.

Ferner haben Costa Rica1 und Dänemark1 Mitteilungen zu den zuständigen Behörden gemäß Art. 24 und 27 des Übereinkommens mit Wirkung vom 16. April 2018 bzw. 23. August 2018 abgegeben.

Kurz

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185].

2...

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