Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

198. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Belgien am 31. Oktober 2018 die Kontaktdaten seiner nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2017) bestimmten zentralen...

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